Was ist eine Generalinspektion von Abscheideranlagen?
Die Generalinspektion ist eine umfassende technische Prüfung der gesamten Abscheideranlage auf ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb. Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz umfasst eine Dichtheitsprüfung, die Kontrolle aller Bauteile sowie die Überprüfung der Dokumentation. Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und darf nur von zertifizierten Fachkundigen wie vom Fachbetrieb Dieter Wukasch Kanal- und Städtereinigungsbetrieb GmbH in Oestrich-Winkel durchgeführt werden. Im Volksmund wird sie auch als Abscheider-TÜV bezeichnet.
Die rechtliche Grundlage bilden die DIN 4040-100 für Fettabscheider und die DIN 1999-100 für Leichtflüssigkeitsabscheider. Die Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz muss vor der Inbetriebnahme sowie danach in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren durchgeführt werden. Bei Anlagen in Wasserschutzgebieten verkürzt sich das Intervall auf 2,5 Jahre.
Die Prüfung geht weit über eine einfache Sichtkontrolle hinaus. Der Fachkundige prüft den baulichen Zustand der Anlage, kontrolliert alle Einbauteile auf Verschleiß und Korrosion, führt eine Dichtheitsprüfung durch und bewertet, ob die Anlage noch dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Nach Abschluss erstellt er einen ausführlichen Prüfbericht mit Fotodokumentation, der an die zuständige Untere Wasserbehörde Mainz übermittelt werden muss.
Welche Abscheider müssen in Mainz geprüft werden?
Die Prüfpflicht gilt für alle Abscheideranlagen, die Fette, Öle oder andere Leichtflüssigkeiten vom Abwasser trennen. Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz betrifft vor allem Gastronomiebetriebe mit Fettabscheidern sowie Kfz-Betriebe mit Ölabscheidern. Auch Tankstellen, Waschanlagen und Industriebetriebe fallen unter diese Regelung.
Die folgende Tabelle zeigt die verschiedenen Abscheidertypen, ihre typischen Einsatzorte und die jeweils geltenden Normen. Wer sich auf die Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz vorbereitet, sollte prüfen, welcher Typ in seinem Betrieb verbaut ist. Bei Unsicherheiten hilft ein Blick in die Entwässerungsgenehmigung, die jeder Betrieb vom Wirtschaftsbetrieb Mainz erhalten haben sollte.
| Abscheidertyp | Typische Einsatzorte in Mainz | Maßgebliche Norm |
|---|---|---|
| Fettabscheider | Restaurants, Hotels, Kantinen, Imbisse, Metzgereien, Bäckereien | DIN EN 1825 / DIN 4040-100 |
| Ölabscheider | Kfz-Werkstätten, Tankstellen, Waschanlagen, Speditionen | DIN EN 858 / DIN 1999-100 |
| Koaleszenzabscheider | Industriebetriebe, Autohöfe, Flughäfen | DIN EN 858 / DIN 1999-100 |
Wie oft muss die Generalinspektion in Mainz erfolgen?
Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz ist alle fünf Jahre Pflicht. Dieses Intervall gilt sowohl für Fettabscheider als auch für Ölabscheider. Darüber hinaus schreiben die DIN-Normen weitere regelmäßige Kontrollen vor, die Betreiber eigenverantwortlich durchführen oder von Fachbetrieben erledigen lassen müssen.
Neben der fünfjährigen Generalinspektion sind monatliche Eigenkontrollen durch einen Sachkundigen erforderlich. Bei Fettabscheidern kommt eine jährliche Wartung hinzu, bei Ölabscheidern eine halbjährliche. Die Entleerung des Fettabscheiders muss mindestens alle vier Wochen erfolgen, damit die vorgeschriebene Trennleistung erhalten bleibt. Wer die Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz plant, sollte alle Maßnahmen im Betriebstagebuch dokumentieren. Die Tabelle zeigt die Intervalle im Überblick.
| Prüfart | Intervall | Durchführung | Dokumentation |
|---|---|---|---|
| Eigenkontrolle | Monatlich | Sachkundiger Betreiber | Betriebstagebuch |
| Wartung Fettabscheider | Jährlich | Sachkundiger | Wartungsbericht |
| Wartung Ölabscheider | Halbjährlich | Sachkundiger | Wartungsbericht |
| Generalinspektion | Alle 5 Jahre | Zertifizierter Fachkundiger | Prüfbericht + Behörde |
| Entleerung Fettabscheider | Mind. alle 4 Wochen | Entsorgungsfachbetrieb | Entsorgungsnachweis |
Wie läuft die Generalinspektion einer Abscheideranlage ab?


Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz folgt einem standardisierten Ablauf nach DIN-Vorgaben. Der Fachkundige prüft die Anlage systematisch auf Dichtheit, Funktionsfähigkeit und Dokumentation. Vor der Prüfung muss die Anlage vollständig entleert und gereinigt sein. Der gesamte Vorgang dauert je nach Anlagengröße zwischen zwei und vier Stunden.
Der Prüfablauf gliedert sich in mehrere, aufeinander aufbauende Schritte. Zunächst erfolgt die Vorbereitung mit Entleerung und Reinigung durch einen Entsorgungsfachbetrieb. Anschließend führt der Fachkundige die einzelnen Prüfschritte durch und dokumentiert alle Ergebnisse. Für die Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz sollten Betreiber mit Kosten zwischen 600 und 1.350 Euro rechnen, abhängig von Anlagengröße und Zustand. Ein detailliertes Angebot sollte vorab eingeholt werden.
- Entleerung und Reinigung: Der Entsorgungsfachbetrieb saugt den gesamten Inhalt der Abscheideranlage ab und reinigt alle Kammern gründlich mit Hochdruck. Dieser Schritt ist zwingend erforderlich, da ohne saubere Oberflächen keine zuverlässige Sichtprüfung und Dichtheitsprüfung möglich ist. Die Entsorgung erfolgt umweltgerecht.
- Sichtprüfung und Zustandskontrolle: Der Fachkundige kontrolliert alle Innenwände auf Risse, Korrosion oder Beschichtungsschäden. Er prüft Tauchwände, Koaleszenzeinsätze und selbsttätige Verschlüsse auf Verschleiß. Bei Betonabscheidern wird besonders auf Rissbildung im Bereich der Dreiphasengrenze geachtet, wo Wasser, Fett und Luft aufeinandertreffen.
- Dichtheitsprüfung: Die Anlage wird vollständig mit Wasser gefüllt und über einen definierten Zeitraum beobachtet. Der zulässige Wasserverlust beträgt maximal 0,5 Liter pro Stunde. Auch die Zulaufleitungen werden abschnittsweise geprüft. Bei Undichtigkeiten muss eine Schadenserkundung zur Lokalisierung erfolgen.
- Dokumentenprüfung: Der Fachkundige kontrolliert das Betriebstagebuch auf Vollständigkeit aller Einträge. Er prüft die Entwässerungsgenehmigung, die Herstellerunterlagen und frühere Prüfberichte. Fehlende Dokumentation kann zu Beanstandungen führen und muss nachgereicht werden.
- Prüfbericht und Behördenmeldung: Nach Abschluss erstellt der Fachkundige einen ausführlichen Prüfbericht mit Fotodokumentation. Die Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz endet mit der Übermittlung dieses Berichts an die zuständige Wasserbehörde. Festgestellte Mängel werden aufgelistet und Empfehlungen zur Behebung gegeben. Bei bestandener Prüfung erhält der Betreiber eine Bescheinigung.
Was kostet die Generalinspektion in Mainz?
Die Kosten für die Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Neben der eigentlichen Prüfung fallen Kosten für Entleerung, Reinigung und gegebenenfalls Anfahrt an. Die Preise variieren je nach Anlagengröße, Zugänglichkeit und Zustand der Anlage.
Die folgende Tabelle zeigt typische Kostenrahmen für gängige Anlagengrößen im Raum Mainz und Rheinhessen. Wer eine Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz beauftragt, sollte immer ein verbindliches Angebot direkt beim Fachbetrieb Dieter Wukasch Kanal- und Städtereinigungsbetrieb GmbH in Oestrich-Winkel anfordern. Manche Anbieter bieten Komplettpakete an, die Entleerung, Reinigung und Prüfung beinhalten.
| Leistung | Fettabscheider* | Ölabscheider* |
|---|---|---|
| Entleerung und Reinigung | 150 – 350 € | 200 – 450 € |
| Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung | 400 – 700 € | 450 – 800 € |
| Prüfbericht und Dokumentation | inklusive | inklusive |
| Anfahrt (im Raum Mainz) | 50 – 100 € | 50 – 100 € |
| Gesamtkosten (ca.) | 600 – 1.150 € | 700 – 1.350 € |
*Hinweis: Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Stand: Dezember 2024
Welche Anforderungen gelten für Fettabscheider in der Gastronomie

Restaurants, Hotels, Kantinen und weitere Gastronomiebetriebe in Mainz sind nach DIN EN 1825 und DIN 4040-100 zum Einbau eines Fettabscheiders verpflichtet. Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz prüft bei Gastronomiebetrieben auch die Einhaltung branchenspezifischer Vorgaben. Der umgangssprachlich als Fettfang bezeichnete Abscheider trennt tierische und pflanzliche Fette vom Abwasser.
Die Anforderungen an Gastronomiebetriebe sind strenger als bei anderen Branchen. Die Entleerung muss mindestens alle vier Wochen erfolgen, in Betrieben mit hohem Fettanfall auch häufiger. Betreiber dürfen nur abscheiderfreundliche Reinigungsmittel verwenden, da andere Mittel die Trennleistung beeinträchtigen. Die Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz kontrolliert bei Gastronomiebetrieben auch diese Vorgaben. Der Fettabscheider darf nicht in Räumen aufgestellt werden, in denen Speisen zubereitet werden. Nach dem Einbau ist eine Anmeldung beim Wirtschaftsbetrieb Mainz erforderlich.
Welche Anforderungen gelten für Ölabscheider in Kfz-Werkstätten?
Kfz-Werkstätten, Tankstellen und Waschanlagen in Mainz müssen nach DIN 1999-100 einen Leichtflüssigkeitsabscheider betreiben. Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz stellt bei Kfz-Betrieben besonders hohe Anforderungen an Warneinrichtungen und Sachkundenachweise. Mineralölhaltige Stoffe wie Motoröl, Benzin oder Diesel gelten als wassergefährdend.
Bei Ölabscheidern ist eine selbsttätige Warneinrichtung vorgeschrieben, die bei zu hohem Ölstand Alarm schlägt. Die Wartung muss halbjährlich erfolgen, nicht nur jährlich wie bei Fettabscheidern. Die Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz prüft bei Kfz-Betrieben auch den Sachkundenachweis. Mindestens ein Mitarbeiter des Betriebs muss diesen erbringen, der durch einen Lehrgang bei der Handwerkskammer oder einem Hersteller erworben werden kann. Im Betriebstagebuch müssen alle verwendeten Reinigungsmittel dokumentiert werden, da nur abscheiderfreundliche Produkte zugelassen sind.
Welche Konsequenzen drohen bei versäumter Generalinspektion?
Die Nichtdurchführung der vorgeschriebenen Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Die zuständigen Behörden in Mainz und Rheinhessen führen Stichprobenkontrollen durch und fordern Nachweise an. Bei Verstößen greifen verschiedene Sanktionsmechanismen.
Die Konsequenzen reichen von Verwarnungen über Bußgelder bis hin zur Betriebsstilllegung. Wer die Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz versäumt, riskiert erhebliche Strafen. Besonders gravierend sind die haftungsrechtlichen Folgen bei Umweltschäden. Das Umwelthaftungsgesetz sieht eine Beweislastumkehr vor, sodass der Anlagenbetreiber nachweisen muss, dass ein Schaden nicht von seiner Anlage verursacht wurde.
- Bußgelder bis 50.000 Euro: Bei Verstößen gegen Umweltauflagen und fehlenden Prüfnachweisen können die Wasserbehörden Bußgelder verhängen. Die Höhe richtet sich nach Schwere und Dauer des Verstoßes. Wiederholte Versäumnisse führen zu höheren Strafen. Die Behörde kann auch rückwirkend Nachweise für vergangene Zeiträume anfordern.
- Betriebsstilllegung: In schweren Fällen kann die zuständige Behörde die sofortige Stilllegung der Abscheideranlage oder des gesamten Betriebs anordnen. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen akute Umweltgefährdung besteht oder trotz Aufforderung keine Prüfung erfolgt ist. Der Betrieb darf erst nach erfolgter Sanierung und bestandener Generalinspektion wieder aufgenommen werden.
- Haftung nach Umwelthaftungsgesetz: Gemäß § 6 UmweltHG gilt bei Umweltschäden eine Ursachenvermutung zulasten des Anlagenbetreibers. Wer keine aktuellen Prüfnachweise vorlegen kann, hat es schwer, sich von der Haftung zu entlasten. Die Schadensersatzforderungen können je nach Ausmaß der Kontamination in die Hunderttausende gehen.
- Verlust des Versicherungsschutzes: Betriebshaftpflichtversicherungen und Umweltschadensversicherungen setzen die Einhaltung gesetzlicher Prüfpflichten voraus. Die Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz muss nachgewiesen werden können. Fehlende Prüfnachweise können dazu führen, dass der Versicherer im Schadensfall die Leistung verweigert oder Regress nimmt. Eine Überprüfung des Versicherungsschutzes vor der nächsten Prüfung ist empfehlenswert.
Wie bereite ich mich auf die Generalinspektion vor?
Eine gute Vorbereitung erleichtert den Ablauf der Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz und vermeidet unnötige Verzögerungen oder Nachprüfungen. Betreiber sollten den Termin mindestens vier Wochen im Voraus vereinbaren und alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen.
Am Prüftag muss die Anlage vollständig entleert und gereinigt sein. Der Entsorgungsfachbetrieb sollte für den gleichen Tag oder den Vortag beauftragt werden. Eine ausreichende Wasserversorgung zum Befüllen der Anlage für die Dichtheitsprüfung ist erforderlich, mindestens ein C-Schlauch-Anschluss. Wer die Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz optimal vorbereiten will, stellt sicher, dass der Zugang zu allen Schachtdeckeln frei ist. Folgende Unterlagen sollten bereitliegen: Entwässerungsplan, Entwässerungsgenehmigung, Herstellerunterlagen mit Bedienungsanleitung, vollständig geführtes Betriebstagebuch mit allen Eigenkontrollen und Wartungseinträgen sowie frühere Prüfberichte.
Wer ist die zuständige Behörde für Abscheider in Mainz?
Für Betreiber von Abscheideranlagen in Mainz und Rheinhessen sind verschiedene Behörden zuständig. Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz unterliegt der Aufsicht durch die Untere Wasserbehörde. Diese nimmt die Prüfberichte entgegen und ordnet bei Mängeln Maßnahmen an.
Im Stadtgebiet Mainz ist die Untere Wasserbehörde der Stadt Mainz zuständig. Sie erteilt Genehmigungen und überwacht die Einhaltung der Umweltvorschriften. Die Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz wird nach Abschluss der Prüfung der Behörde gemeldet. Für Betriebe im Landkreis Mainz-Bingen ist die Kreisverwaltung Ansprechpartner. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd fungiert als übergeordnete Wasserbehörde für grundsätzliche Fragen. Der Wirtschaftsbetrieb Mainz ist für die kommunale Entwässerungsinfrastruktur zuständig und erteilt die Entwässerungsgenehmigung.
Fazit
Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz ist eine gesetzliche Pflicht, die dem Gewässerschutz dient und rechtliche Sicherheit für Betreiber schafft. Die fünfjährige Prüfung beugt kostspieligen Schäden und behördlichen Sanktionen vor. Betreiber von Fettabscheidern und Ölabscheidern sollten die Prüffristen im Blick behalten und rechtzeitig einen qualifizierten Fachbetrieb wie Dieter Wukasch Kanal- und Städtereinigungsbetrieb GmbH in Oestrich-Winkel beauftragen. Die Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz kostet je nach Anlagentyp zwischen 600 und 1.350 Euro inklusive Entleerung und Reinigung. Diese Investition amortisiert sich durch vermiedene Bußgelder und Sanierungskosten. Eine gut geführte Dokumentation im Betriebstagebuch erleichtert die Prüfung und demonstriert die Sorgfalt des Betreibers.


Der Autor
Dieter Wukasch Kanal- und Städtereinigungsbetrieb GmbH – über 65 Jahre Erfahrung
Das Familienunternehmen Wukasch ist seit 1957 auf Kanalservice und Abscheidertechnik spezialisiert. Mit über 65 Jahren Erfahrung zählt der Betrieb zu den etablierten Fachunternehmen in der Region Rheinhessen, Wiesbaden und Rhein-Main.
Das Team führt die Generalinspektion von Abscheideranlagen in Mainz sowie Wartungen und Sanierungen von Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern nach DIN 4040-100 und DIN 1999-100 durch. Zu den Referenzkunden gehören neben zahlreichen Gastronomiebetrieben und Werkstätten auch Großprojekte wie der Flughafen Frankfurt. Die top ausgebildeten Kanalinspekteure verfügen über alle erforderlichen Sachkunde- und Fachkundenachweise.
Dieter Wukasch Kanal- und Städtereinigungsbetrieb GmbH
Obere Bein 8
65375 Oestrich-Winkel
| Telefon | 06723 2674 (24-Stunden-Notdienst) |
| info@wukasch-gmbh.de | |
| Web | https://www.wukasch-kanalservice.de/ |
| Google Maps | Wukasch Kanalreinigung Oestrich-Winkel |
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 07:00–17:00 Uhr
Notdienst rund um die Uhr
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Quellen
| Nr. | Quelle | Inhalt |
|---|---|---|
| [1] | Bundesministerium der Justiz – Wasserhaushaltsgesetz | Gesetzliche Grundlage für Gewässerschutz und Abwassereinleitung (WHG §§ 57, 58) |
| [2] | Landeshauptstadt Mainz – Untere Wasserbehörde | Zuständigkeiten für Gewässerschutz und Abwassergenehmigungen im Stadtgebiet Mainz |
| [3] | Landkreis Mainz-Bingen – Wasserwirtschaft | Behördliche Zuständigkeiten für Abwasser und wassergefährdende Stoffe im Landkreis |
| [4] | DIN Deutsches Institut für Normung | DIN 4040-100 (Fettabscheider) und DIN 1999-100 (Leichtflüssigkeitsabscheider) – Prüfvorschriften |
Stand: Dezember 2024 | Alle Angaben ohne Gewähr



