Älterer Unternehmer übergibt Firma an seinen Nachfolger in Mainz

Unternehmensnachfolge in Mainz

Unternehmensnachfolge in Mainz – das ist für den Inhaber eine existenzielle Frage. Um eine sichere Betriebsübergabe zu gewähren, ist die Beratung durch einen Steuerberater unabdingbar. Denn eine Unternehmensfolge in Mainz ruft auch den Fiskus auf den Plan: Denkbar sind Grunderwerbsteuer, Einkommensteuer, Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Es gibt viele Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Steuerberater in Mainz stehen hierfür hilfreich zur Seite.

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Welche Arten der Unternehmensnachfolge in Mainz gibt es?

Unternehmensnachfolge – was heißt das eigentlich? Damit ist der Prozess der Übergabe eines Unternehmens in andere Hände gemeint. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Und welche Arten der Unternehmensnachfolge in Mainz gibt es?

  • Ein vom Inhaber geführtes Unternehmen wird verkauft. Es gibt viele Interessenten für die Unternehmensnachfolge für Unternehmen und es kommt jetzt darauf an, einen Interessenten zu finden, der einen attraktiven Kaufpreis bietet, gleichzeitig aber die Gewähr bietet, nach der Betriebsübergabe das Unternehmen im Sinne des bisherigen Inhabers weiterzuführen.
  • Ein Unternehmen wird verpachtet. Das heißt, dass die Eigentumsverhältnisse unberührt bleiben. Der Pächter kann jedoch die Gewinne aus dem Unternehmen für sich verbuchen.
  • Ein Betrieb wird vererbt. Vater oder Mutter als Inhaber des Unternehmens geben die Verantwortung an ihr Kind oder ihre Kinder ab.
  • Ein interner Mitarbeiter übernimmt die Führung des Betriebs, wenn der Inhaber beispielsweise in Rente gehen möchte.

Oft geht es bei einer Unternehmensnachfolge in Mainz um die grundsätzliche Entscheidung zwischen einer familieninternen oder externen Nachfolgeregelung. Gerade bei der Unternehmensnachfolge in der Landwirtschaft tritt dieses Problem immer häufiger auf. Denn war es früher üblich, dass eines der Kinder den Hof übernahm, ist dies heute alles andere als selbstverständlich. Um den Fortbestand eines landwirtschaftlichen Betriebs sicherzustellen, ist heute mehr denn je das unternehmerische Geschick des Betriebsinhabers gefragt.

Was muss bei der Unternehmensnachfolge beachtet werden?

Unternehmensnachfolge in Mainz

Verschiedene Nachfolgeregelungen haben auch steuerlich unterschiedliche Auswirkungen. Die Unternehmensnachfolge kann unter steuerlichen Gesichtspunkten zum Beispiel für die Einkommensteuer des Verkäufers, für die Erbschaftssteuer des Erben, aber auch für die Grunderwerbsteuer relevant werden. Was muss bei einer Unternehmensnachfolge beachtet werden? Bei einem Verkauf gibt es meist zwei Alternativen: Management-Buy-Out oder Management-Buy-In. Bei der ersten Alternative wird das Unternehmen vom bereits vorhandenen Management übernommen. Der Vorteil dieser Lösung liegt auf der Hand: Die Partner kennen sich – eine gute Grundlage für vertrauensvolle Verhandlungen. Der Nachteil kann eine gewisse Betriebsblindheit sein: Viele Vorgänge haben sich über Jahre verfestigt, sodass wenig Raum für kreative neue Lösungen bleibt. Dieses Risiko ist bei einem Management-Buy-In regelmäßig geringer. Die Übernehmer benötigen allerdings eine gewisse Einarbeitungszeit.

Wie kann der Firmenwert berechnet werden?

Grundlage für Verkaufsverhandlungen ist der Wert eines Unternehmens. Dieser Wert ist bei der Unternehmensnachfolge für Unternehmen meist der ausschlaggebende Faktor für Erfolg oder Misserfolg von Verhandlungen. Aber wie kann der Firmenwert berechnet werden? Der Wert einer Firma setzt sich aus vielen verschiedenen Faktoren zusammen. Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Methoden, um den Wert eines Unternehmens zu berechnen:

  • Ertragswert: Der Wert des Unternehmens bestimmt sich nach den zu erwartenden Einnahmen-Überschüssen.
  • Substanzwert: In diesem Verfahren werden die Kosten addiert, die bei der Reproduktion des vorhandenen Unternehmens anfallen würden.
  • Marktwert: Dieser Wert ergibt sich letztlich aus dem Spiel von Angebot und Nachfrage.

Bei der Unternehmensnachfolge in Mainz ist die Wahl des richtigen Verfahrens – zum Beispiel auch bei der Unternehmensnachfolge in der Landwirtschaft – nicht immer eindeutig. Ein Steuerberater hilft Ihnen dabei, den Wert des Unternehmens so festzusetzen, dass Ihnen dadurch keine Nachteile entstehen.

Warum sollte ein Steuerberater die Unternehmensnachfolge in Mainz begleiten?

Steuerberater berät Firmeninhaber bei der Unternehmensnachfolge in Mainz

Die Unternehmensnachfolge für Unternehmen ist ein fundamentaler Einschnitt. Er ist nicht nur mit rechtlichen und steuerlichen, sondern auch mit emotionalen Aspekten verbunden. In vielen Fällen übergibt der Inhaber sein Lebenswerk. Da ist es klar, dass er die Nachfolgeregelung in Mainz solide und sicher ausgestalten möchte. Hierfür ist es wichtig, auf die Hilfe von Rechtsanwälten und Steuerberatern zu setzen. Gerade die steuerlichen Verpflichtungen werden bei einer Unternehmensnachfolge in Mainz oft übersehen. Warum sollte ein Steuerberater die Unternehmensnachfolge in Mainz begleiten? Ein Steuerberater hilft Ihnen beispielsweise:

  • bei der Berechnung des Unternehmenswerts. Dies ist nicht nur für den eventuellen Verkaufspreis wichtig, sondern auch für die Festsetzung der Steuern.
  • Auch bei der Einhaltung fiskalischer Vorgaben ist die Hilfe eines Steuerberaters bares Geld wert.
  • Ein Steuerberater kann von Anfang an auf die steuerlichen Auswirkungen hinweisen, die mit unterschiedlichen Arten der Betriebsübergabe verbunden sind. Beispiel: Erbschaftssteuer oder Grunderwerbsteuer.

Nachfolgeregelung in der Landwirtschaft

Der Fortbestand eines landwirtschaftlichen Betriebs fordert mehr denn je das unternehmerische Geschick des Inhabers. Deshalb sollte er möglichst frühzeitig eine vorausschauende Strategie entwickeln. Das gilt auch dann, wenn die Person des Nachfolgers – beispielsweise der Sohn oder die Tochter – bereits feststeht. Es sind gerade steuerliche Aspekte, die hierbei eine Rolle spielen. Wer frühzeitig Weichen stellt, kann hohe Steuern sparen.

Welche Möglichkeiten gibt es für eine Unternehmensnachfolge in der Landwirtschaft?

  • Gleitende Hofübergabe. Wer bereits frühzeitig Sohn oder Tochter an den Betrieb binden will, um mehr Sicherheit für die Nachfolge zu gewinnen, kann dies zum Beispiel durch eine Übergabe unter Nießbrauchsvorbehalt, die Verpachtung an den Nachfolger oder die Gründung einer GbR (Eltern und Kind) verwirklichen.
  • Die vorweggenommene Erbfolge. Gerade hier gibt es sehr viele Möglichkeiten, um die Übergabe steuerlich optimal zu gestalten.
  • Festsetzung der Unternehmensnachfolge in der Landwirtschaft in einem Testament. Hier ist unbedingt der Rat eines Rechtsanwalts und Steuerberaters gefragt.
  • Findet sich aus der eigenen Familie kein Nachfolger, ist der Verkauf des Hofs meist die wirtschaftlich attraktivste Lösung. Steuerliche Aspekte sind hier beispielsweise, ob die Aufgabe des Betriebs zur Aufdeckung stiller Reserven führt, die einkommensteuerrelevant sind.
  • Auch bei der Verpachtung gibt es komplizierte steuerliche Gesichtspunkte zu beachten.
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Redaktion: Kai Kruel