- Der Steuerpflichtige gibt relevante Tatsachen nicht richtig oder nicht vollständig an (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO).
- Er verschweigt steuerlich relevante Tatsachen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO).
- Er verwendet pflichtwidrig Steuerzeichen oder Steuerstempel (§ 370 Abs. 1 Nr. 3 AO).
Eine wichtige Voraussetzung für die Verwirklichung des Tatbestands der Steuerhinterziehung ist vorsätzliches Handeln. Der Täter muss also wissen, dass er Steuern hinterzieht. Gerade dieser Punkt ist oft zweifelhaft. Wenn ein Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann, bleibt die Möglichkeit, den Steuerpflichtigen wegen einer Ordnungswidrigkeit zu belangen. Nach § 378 AO kann die leichtfertige Steuerverkürzung mit einer Geldbuße sanktioniert werden. Leichtfertigkeit ist eine besondere Form der Fahrlässigkeit: Wer leichtfertig handelt, verletzt die objektiv gebotene Sorgfalt in einem besonders hohen Maße.
Was ist die Aufgabe eines Fachanwalts für Steuerrecht in Mainz, wenn es um Steuerstrafrecht in Mainz geht – also konkret dem Vorwurf einer Steuerhinterziehung? Die Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Mainz prüft zunächst Punkt für Punkt, ob überhaupt der Tatbestand einer Steuerhinterziehung (oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung) vorliegt. Diese Prüfung bezieht sich darauf, ob ein solcher Vorwurf mit rechtlich einwandfreien Mitteln nachweisbar ist. Sollte ein solcher Vorwurf begründet sein, kann der Jurist prüfen, ob eine Selbstanzeige für den Mandanten Vorteile hätte. Hierbei sind vor allem zwei Punkte zu beachten:
- Die Straffreiheit setzt unter anderem voraus, die Steuerschulden innerhalb einer festen Frist zuzüglich Zinsen vollständig an das Finanzamt zu zahlen.
- Bedenken Sie außerdem, dass Sie mit einer Selbstanzeige eventuell andere Personen einem Verdacht aussetzen könnten.


Die Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Mainz hat nicht nur fundierte Fachkenntnisse, sondern auch praktische Erfahrung mit den Gerichten und Behörden in Mainz, die mit Steuerstrafrecht befasst sind. Beim Steuerstrafrecht in Mainz sind sowohl steuerrechtliche wie strafrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Es geht bei einer guten Verteidigung eben nicht nur um die einschlägigen straf- und bußgeldrechtlichen Vorschriften der Abgabenordnung. Es geht immer auch um das Einkommensteuerrecht, das Umsatzsteuerrecht, Gewerbesteuerrecht und andere Rechtsgebiete.
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, der sich in allen diesen Rechtsgebieten gut auskennt, ist eine gute Gewähr dafür, dass die Rechte des Betroffenen verwirklicht werden. Oft stößt erst der erfahrene Rechtsanwalt auf steuerrechtliche oder strafrechtliche Vorschriften oder Urteile von Gerichten, die zugunsten seines Mandanten angewendet werden müssen – und von anderen Beteiligten im Verfahren im Steuerstrafrecht in Mainz übersehen werden. So lassen sich Geld- und Freiheitsstrafen sowie Bußgelder mit Erfolg vermeiden oder deutlich senken. Bei einer Freiheitsstrafe gibt es die Möglichkeit, dass diese zur Bewährung ausgesetzt wird. Auch in dieser Frage ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Mainz an seiner Seite zu wissen.
Übrigens ist die Beratung durch einen Experten für Steuerstrafrecht in Mainz nicht nur bei einem strafrechtlichen Vorwurf sinnvoll, sondern auch dann, wenn es um eine Ordnungswidrigkeit geht. Denn § 378 Abs. 2 AO sieht empfindliche Sanktionen vor: „Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.“ Ordnungswidrigkeiten im steuerlichen Bereich sind übrigens häufig. Es gibt jedoch viele Möglichkeiten, auf eine möglichst niedrige Sanktion hinzuwirken.
Befürchten Sie, dass Sie sich eventuell strafbar gemacht haben, weil Sie steuerlich relevante Tatsachen nicht angegeben haben? Überlegen Sie, mit einer Selbstanzeige einer Bestrafung ausweichen zu können? Beim Stichwort Steuerstrafrecht Mainz sollten Sie vor allem Folgendes beherzigen – im eigenen Interesse: Bevor Sie handeln, lassen Sie sich von einem Experten der Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Mainz beraten, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben. Bei einem Fachanwalt für Steuerrecht in Mainz sind Sie immer gut beraten. Übrigens bietet die Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB auch die Verteidigung im Wirtschaftsstrafverfahren in Mainz an.