Anwalt für Steuerstrafrecht mit Klient im Büro

Steuerstrafrecht in Mainz

Beim Steuerstrafrecht in Mainz geht es um viel Geld. Wer eine hohe Geldstrafe vermeiden möchte, wendet sich an einen Experten. Das Fachwissen und die praktische Erfahrung versierter Juristen schützt vor großen Risiken – zum Beispiel bei einer Selbstanzeige im Steuerstrafrecht. Wer wirklich von der Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige profitieren will, wendet sich an einen Fachanwalt für Steuerrecht in Mainz, der die Chancen und Risiken mit fachmännischem Blick erkennt. Die Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Mainz - Telefon 06131/6960990 - ist auf Steuerstrafrecht spezialisiert – und das schon seit vielen Jahren.

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Worum geht es eigentlich beim Steuerstrafrecht in Mainz?

Wie so oft gibt das Gesetz eine Antwort – in diesem Fall die Abgabenordnung. Die zentrale Norm des Steuerstrafrechts ist § 370 AO (Steuerhinterziehung). Die Tat kann in drei Varianten verwirklicht werden:

  1. Der Steuerpflichtige gibt relevante Tatsachen nicht richtig oder nicht vollständig an (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO).
  2. Er verschweigt steuerlich relevante Tatsachen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO).
  3. Er verwendet pflichtwidrig Steuerzeichen oder Steuerstempel (§ 370 Abs. 1 Nr. 3 AO).

Eine wichtige Voraussetzung für die Verwirklichung des Tatbestands der Steuerhinterziehung ist vorsätzliches Handeln. Der Täter muss also wissen, dass er Steuern hinterzieht. Gerade dieser Punkt ist oft zweifelhaft. Wenn ein Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann, bleibt die Möglichkeit, den Steuerpflichtigen wegen einer Ordnungswidrigkeit zu belangen. Nach § 378 AO kann die leichtfertige Steuerverkürzung mit einer Geldbuße sanktioniert werden. Leichtfertigkeit ist eine besondere Form der Fahrlässigkeit: Wer leichtfertig handelt, verletzt die objektiv gebotene Sorgfalt in einem besonders hohen Maße.

Was ist die Aufgabe eines Fachanwalts für Steuerrecht in Mainz, wenn es um Steuerstrafrecht in Mainz geht – also konkret dem Vorwurf einer Steuerhinterziehung?

Die Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Mainz prüft zunächst Punkt für Punkt, ob überhaupt der Tatbestand einer Steuerhinterziehung (oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung) vorliegt. Diese Prüfung bezieht sich darauf, ob ein solcher Vorwurf mit rechtlich einwandfreien Mitteln nachweisbar ist. Sollte ein solcher Vorwurf begründet sein, kann der Jurist prüfen, ob eine Selbstanzeige für den Mandanten Vorteile hätte. Hierbei sind vor allem zwei Punkte zu beachten:

  1. Die Straffreiheit setzt unter anderem voraus, die Steuerschulden innerhalb einer festen Frist zuzüglich Zinsen vollständig an das Finanzamt zu zahlen.
  2. Bedenken Sie außerdem, dass Sie mit einer Selbstanzeige eventuell andere Personen einem Verdacht aussetzen könnten.
Termin bei einem Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht
Finanzamt und Unterlagen

Die Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Mainz hat nicht nur fundierte Fachkenntnisse, sondern auch praktische Erfahrung mit den Gerichten und Behörden in Mainz, die mit Steuerstrafrecht befasst sind. Beim Steuerstrafrecht in Mainz sind sowohl steuerrechtliche wie strafrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Es geht bei einer guten Verteidigung eben nicht nur um die einschlägigen straf- und bußgeldrechtlichen Vorschriften der Abgabenordnung. Es geht immer auch um das Einkommensteuerrecht, das Umsatzsteuerrecht, Gewerbesteuerrecht und andere Rechtsgebiete.

Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, der sich in allen diesen Rechtsgebieten gut auskennt, ist eine gute Gewähr dafür, dass die Rechte des Betroffenen verwirklicht werden. Oft stößt erst der erfahrene Rechtsanwalt auf steuerrechtliche oder strafrechtliche Vorschriften oder Urteile von Gerichten, die zugunsten seines Mandanten angewendet werden müssen – und von anderen Beteiligten im Verfahren im Steuerstrafrecht in Mainz übersehen werden. So lassen sich Geld- und Freiheitsstrafen sowie Bußgelder mit Erfolg vermeiden oder deutlich senken. Bei einer Freiheitsstrafe gibt es die Möglichkeit, dass diese zur Bewährung ausgesetzt wird. Auch in dieser Frage ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Mainz an seiner Seite zu wissen.

Übrigens ist die Beratung durch einen Experten für Steuerstrafrecht in Mainz nicht nur bei einem strafrechtlichen Vorwurf sinnvoll, sondern auch dann, wenn es um eine Ordnungswidrigkeit geht. Denn § 378 Abs. 2 AO sieht empfindliche Sanktionen vor: „Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.“ Ordnungswidrigkeiten im steuerlichen Bereich sind übrigens häufig. Es gibt jedoch viele Möglichkeiten, auf eine möglichst niedrige Sanktion hinzuwirken.

Befürchten Sie, dass Sie sich eventuell strafbar gemacht haben, weil Sie steuerlich relevante Tatsachen nicht angegeben haben?

Überlegen Sie, mit einer Selbstanzeige einer Bestrafung ausweichen zu können? Beim Stichwort Steuerstrafrecht Mainz sollten Sie vor allem Folgendes beherzigen – im eigenen Interesse: Bevor Sie handeln, lassen Sie sich von einem Experten der Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Mainz beraten, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben. Bei einem Fachanwalt für Steuerrecht in Mainz sind Sie immer gut beraten. Übrigens bietet die Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB auch die Verteidigung im Wirtschaftsstrafverfahren in Mainz an.

Fachanwalt für Steuerrecht in Mainz

Was ist eigentlich ein Fachanwalt? Nur Rechtsanwälte dürfen diese Bezeichnung führen, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet – hier also dem Steuerrecht – besondere Kenntnisse und Erfahrungen nachgewiesen haben. Ein Experte für Steuerstrafrecht in Mainz, der gleichzeitig ein Fachanwalt für Steuerrecht ist, muss seit mindestens drei Jahren als Anwalt zugelassen sein, eine bestimmte Zahl von Fällen auf dem Gebiet des Steuerrechts abgeschlossen haben und theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet des Steuerrechts nachweisen. Als Mandant in einem Fall, der mit Steuerstrafrecht in Mainz zu tun hat, kann man sich bei einem Fachanwalt für Steuerrecht also sicher sein, von einem Experten beraten zu werden.

Wann macht eine Selbstanzeige im Steuerstrafrecht Sinn?

Wer über eine Selbstanzeige nachdenkt, um für sich Straffreiheit zu erlangen, sollte nicht voreilig handeln, sondern den Rat eines Experten einholen. Als Betroffener darf man sich sicher sein, dass der Anwalt zum Schweigen verpflichtet ist. Man hat durch die Konsultation eines Experten jedenfalls keinen Nachteil. Der Jurist wird den Fall umfänglich prüfen – zum Beispiel, ob überhaupt eine nachweisbare Straftat vorliegt und die Voraussetzungen für eine Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige vorliegen. Diese ergeben sich aus § 371 AO. So ist eine Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige zum Beispiel nicht mehr möglich, wenn bereits ein Strafverfahren gegen den Betroffenen läuft und dieser davon Kenntnis hat.

Was sind die Risiken einer Selbstanzeige?

Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht in Mainz ist nicht in jedem Fall die goldene Brücke zur Straffreiheit. Sie sollte gut überlegt sein. Denn eine Selbstanzeige kann riskant sein. Bedenken Sie bitte:

  • Es ist möglich, dass rechtlich gar kein Straftatbestand vorliegt, weil zum Beispiel ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal nicht vorhanden ist.
  • Die Straftat könnte bereits verjährt sein.
  • Es läuft bereits ein Verfahren und damit entfiele die strafbefreiende Wirkung.
  • Eine Selbstanzeige kann Hinweise auf andere Verdachtsmomente geben, die möglicherweise auch andere Personen betreffen.

Aus diesen Gründen ist es ratsam, sich vor einer Selbstanzeige an einen Anwalt für Steuerstrafrecht in Mainz zu wenden. In diesem Fall gehen Sie kein Risiko ein, denn ein Rechtsanwalt ist immer zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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Der Autor

Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Mainz - Kernkompetenz im Steuerstrafrecht

Als Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht bieten wir Ihnen bundesweit eine Betreuung auf höchstem Niveau und gewährleisten eine ausgewiesene Expertise an der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Steuerstrafrecht.

Ebenso bieten wir die Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren an. Besonderen Raum in der Verteidigung nehmen die Vermögensdelikte, das Zollstrafrecht, das sog. Baustrafrecht und die Insolvenzdelikte ein. Im Rahmen der Criminal Compliance sind wir ausgewiesene Experten im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht.

Bei uns sind Sie in den richtigen Händen. Vereinbaren Sie ganz einfach einen Termin mit uns. We also speak english.


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Redaktion: Kai Kruel