Welche Chancen habe ich bei der Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht?
Dabei sind die Verteidigungschancen im Wirtschaftsstrafrecht in Mainz groß und so vielfältig wie das facettenreiche Wirtschaftsstrafrecht selbst. Für eine erfolgversprechende Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht gibt es kein pauschales Schema. Hier zählen Fachwissen, Kompetenz und Fingerspitzengefühl. Auch Erfahrungen mit der Praxis der Strafverfolgung und Rechtsprechung in puncto Wirtschaftsstrafrecht in Mainz sind für Rechtsanwälte als Strafverteidiger wichtig. Maßgeschneiderte Strafverteidigung orientiert sich an den individuellen Interessen des Mandanten. Insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht gilt: Es geht nicht nur um die Interessen des Beschuldigten, sondern auch um die Interessen ganzer Unternehmen.
Vor allem im Wirtschaftsstrafrecht geht es häufig in irgendeiner Form um einen Betrug. Der „einfache“ Betrug, also der Grundtatbestand, ist in § 263 StGB geregelt. In vereinfachter Form besteht der Tatbestand des Betrugs darin, dass der Täter das Opfer täuscht, das Opfer aufgrund eines entsprechenden Irrtums eine Verfügung vornimmt und daraus ein Vermögensschaden entsteht. In der Praxis kann sich der Laie eine Vielzahl von Konstellationen vorstellen, die diesen Tatbestand objektiv erfüllen. Doch für die Strafbarkeit ist vor allem die subjektive Seite des vermeintlichen Täters entscheidend. Betrug im Sinne des Strafrechts ist nicht ohne vorsätzliches Handeln und eine Bereicherungsabsicht denkbar.
Ob sich eine Person tatsächlich einer Straftat im Wirtschaftsstrafrecht schuldig gemacht hat, hängt von einer Vielzahl von Einzelheiten ab. Experten für Wirtschaftsstrafrecht in Mainz überprüfen mit juristischem Sachverstand jedes Detail – und zwar parteiisch im Sinne ihres Mandanten. Fehlt nur ein einziges gesetzliches Merkmal einer Straftat, darf der Beschuldigte wegen dieser Straftat nicht verurteilt werden. Der strafrechtliche Laie verfügt im Vergleich zu den Ermittlungsbehörden in der Regel über ein deutlich geringeres Wissen. Erst ein Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Mainz kann eine echte „Waffengleichheit“ in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren herstellen.
Wie finde ich einen guten Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Mainz?
Eine kompetente Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht in Mainz setzt auf Seiten des Rechtsanwalts vor allem Kompetenz im allgemeinen Wirtschaftsrecht voraus. Dies spielt zum Beispiel eine Rolle, wenn es um Vorwürfe wie Insolvenzverschleppung, Bankrott oder falsche Angaben in der Buchführung geht. Viele Rechtsgebiete, nicht nur das Strafrecht als solches, fließen in die Bewertung von individuellen Sachverhalten ein. Und in der Praxis hängt die Frage, ob jemand wegen einer vermeintlich begangenen Wirtschaftsstraftat verurteilt oder freigesprochen wird, oft von der Kompetenz seines Rechtsanwalts ab. Deshalb ist es besonders wichtig, bei der Wahl des Verteidigers in Strafrechtsfällen mit wirtschaftlichem Bezug auf die Expertise, die Erfahrung und das Fachwissen des Juristen zu setzen.
Denn Wirtschaftsstrafverfahren sind in der Regel umfangreich und komplex. Oft wird eine Vielzahl von Akten analysiert – und entsprechend können sich die Verfahren auch zeitlich in die Länge ziehen. Um ein gutes Ergebnis für den Mandanten zu sichern, ist eine pragmatische, kompetente und zielorientierte Verteidigung entscheidend. Die Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Mainz ist auf Wirtschaftsstrafverfahren und auch auf Steuerstrafrecht spezialisiert.
Welche Besonderheiten gelten bei der Verjährung von Wirtschaftsstraftaten?
Irgendwann ist eine Strafverfolgung nicht mehr möglich, weil die Straftat verjährt ist. Wie steht es um Tatbestände, die zum Wirtschaftsstrafrecht in Mainz gehören? Hier gelten die allgemeinen Regeln des Strafrechts. Je höher die Strafandrohung, desto länger die Verjährungsfrist. Beispiele:
- Strafandrohung bis zu einem Jahr: 5 Jahre
- mehr als ein Jahr bis 5 Jahre: 10 Jahre
- mehr als 5 Jahre bis 10 Jahre: 20 Jahre
Auch im Wirtschaftsstrafrecht in Mainz geht es oft um Tatbestände mit hohen Strafrahmen. Das ist zum Beispiel der gewerbsmäßige oder bandenmäßige Betrug mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Übrigens: Seit 2005 ist eine "Flucht in die Verjährung" nicht mehr möglich. Wenn sich ein Beschuldigter im Ausland aufhält, während die deutschen Strafverfolgungsbehörden seine Auslieferung betreiben, ist die Verjährung gehemmt.
Manchmal passiert es von heute auf morgen, ohne jede Vorahnung, dass man als Unternehmensinhaber oder Mitarbeiter einer Wirtschaftsstraftat verdächtigt wird. In diesem Fall ist es dringend geboten, einen kühlen Kopf zu bewahren und vor der Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Mainz keine Aussage zur Sache zu machen. Das gilt sowohl gegenüber der Staatsanwaltschaft und der Polizei wie gegenüber Personen, die als Zeugen in Betracht kommen. Setzen Sie sich mit Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Mainz in Verbindung. So sichern Sie sich eine juristische Betreuung auf höchstem Niveau.